Hygienestandards am Arbeitsplatz 2024: Was Unternehmen beachten müssen
Gesetzliche Grundlagen für Büro-Hygiene
Arbeitgeber sind nach ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) und den DGUV-Regelwerken verpflichtet, Arbeitsplätze sauber und hygienisch zu halten. Das betrifft insbesondere Sanitärräume, Küchenbereiche und Pausenräume.
Mindeststandards für Büroreinigung
- Sanitärräume: täglich reinigen und desinfizieren
- Küche und Aufenthaltsräume: täglich reinigen
- Büroböden: mindestens 1× wöchentlich saugen/wischen
- Arbeitsflächen: regelmäßig desinfizieren
- Kontaktflächen (Türgriffe, Lichtschalter): regelmäßig desinfizieren
Erhöhter Hygienebedarf in bestimmten Branchen
- Arztpraxen und Zahnarztpraxen: RKI-Richtlinien beachten
- Lebensmittelverarbeitung: HACCP-Vorschriften einhalten
- Kindergärten und Bildungseinrichtungen: täglich desinfizieren
- Pflegeeinrichtungen: Hygieneplan nach Heimgesetz
Professionelle Büroreinigung nach Hygienestandards
Der Reiniger reinigt nach den aktuellen Hygienestandards für Büros und Gewerbeflächen in Hamburg und Geesthacht. Mehr über unsere Standards: Büroreinigung Checkliste. Kontakt: 0174 74 866 35